Kontakt
Grundschule Marktschorgast
Bahnhofstraße 9
95509 Marktschorgast
Telefon: (09227) 5100
E-Mail:
(letzte Aktualisierung September 2021)
Rechtsgrundlage: §10 GrSO
1. Probearbeiten
1.1 Probenfreie Lernphasen (nur Jgst.4)
Probenfreie Wochen in Jgst. 4: individuelle Festlegung durch die Lehrkraft
In allen übrigen Fächern sind Probearbeiten in den freien Zeiträumen zulässig.
Mündliche und praktische Leistungserhebungen in allen Fächern sind in diesen Zeiträumen zulässig.
1.2 Ankündigung von Probearbeiten (nur Jgst.4)
Ankündigung in Jgst. 4 in allen Fächern spätestens eine Woche vor der Durchführung.
Ankündigung des genauen Tages (Fach muss an diesem Tag im Stundenplan enthalten sein)
Ankündigung erfolgt über Eintrag ins Hausaufgabenheft oder im Probenplan
Pro Tag darf nur eine Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden
1.3 Erkrankung des Kindes
Terminankündigung über Boten (nur Jgst.4)
Weitergabe fehlenden Stoffes/ Übungsmaterials über Boten oder Abholung durch die Eltern
Die Probearbeit kann am 1.-3. Tag nach Beendigung der Erkrankung nachge-schrieben werden. Alle anderen, schon korrigierten Arbeiten werden so lange zurückgehalten.
1.4 Erkrankung der Lehrkraft
Durchführung der Probearbeit am angekündigten Termin durch eine Vertretung.
Verlegung des Termins an einen späteren Zeitpunkt, falls keine Vertretung zur Verfügung steht.
1.5 Richtzahlen/ Verteilung der schriftlichen Probearbeiten (§ 10 Abs.2 GrSO)
Richtzahlen bis zum Übertrittszeugnis in Jgst. 4:21
Deutsch: 13 +/- 1
Mathematik: 4 +/- 1
HSU: 4 +/- 1
2. Notengebung
2.1 Zusammensetzung von Probearbeiten (Jgst. 3/4)
2.2 Notenschlüssel (Schulamtsbezirk Kulmbach)
Note 1/
Note 2/
Note 3/
Note 4/
Note 5/
Note 6/
100 – 95 %
94 – 83 %
82 – 68 %
67 – 50 %
49 – 32 %
31% >
Bei sehr kappen Entscheidungen wird die Tendenz der Note notiert und bei der Errechnung der Jahresnote berücksichtigt. Der Notenschlüssel wird den Eltern bekanntgegeben. Der Notendurchschnitt kann mitgeteilt werden. Ein Notenspiegel kommt nicht auf die Probearbeit.
2.3 Erläuterung der Notenstufen (Art. 52 Abs.2 BayEUG)
sehr gut
= 1 (Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
gut
= 2 (Leistung entspricht voll den Anforderungen)
befriedigend
= 3 (Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen)
ausreichend
= 4 (Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen)
mangelhaft
= 5 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind)
ungenügend
= 6 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht
3. Berechnung der Zeugnisnoten
Flexible Grundschule: Schriftliche Leistungen werden ausschließlich in Form von Lernzielkontrollen erbracht. Diese werden bepunktet, jedoch nicht mit Zensuren versehen. (Jgst. 2: Die Probearbeiten im ersten Halbjahr werden nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand der Schüler beschreiben. Um im Jahreszeugnis die gesamten Leistungen des Schuljahres erfassen zu können, notiert sich die Lehrkraft die entsprechenden Zensuren.)
3.1 Deutsch
Sprechen und Zuhören:
mind. 3
Schreiben:
mind. 3
Sprache:
mind. 6
Lesen / Literatur:
mind. 4
Jgst. 3 und 4 (Richtzahlen bis zum Übertritt beachten)
3.2 Mathematik
Alle Teilbereiche werden gleich gewichtet.
Gewichtung schriftlich/praktisch zu mündlich 2:1
Schriftl. Leistungsnachweise/Probearbeiten: mind. 5
3.3 HSU
Gewichtung schriftlich/praktisch zu mündlich 2:1
Flexible Grundschule schriftliche Leistungsnachweise: mind. 4
Jgst. 3/4 Probearbeiten: mind. 5
4. Zeugnisse
Januar |
Februar |
Mai |
Juli |
|
Jgst. 1 |
Zwischenzeugnis |
Jahreszeugnis |
||
Jgst. 2 |
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Jgst. 3 |
||||
Jgst. 4 |
Zwischenbericht |
Übertrittszeugnis |
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26. 11. 2024 - Uhr – Uhr
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